3G-Regelung in städtischen Einrichtungen

03.03.2022 13:01

Seit 1. März gilt im Freistaat eine neue Thüringer Infektionsschutz-Verordnung. Da sich Erfurt laut dieser aktuell in der Basisstufe befindet, ergeben sich auch für städtische Einrichtungen geänderte Zugangsbeschränkungen.

Zugang für geimpfte, genesene oder getestete Personen

Stark vergrößerte Viren
Foto: © Kateryna Kon/123rf

Konkret bedeutet dies, dass nun der Zugang zu den Stadt- und Regionalbibliotheken, der Volkshochschule (auch zu den Kursen im Fachbereich Gesundheit, Fitness und Ernährung), der Musikschule sowie den städtischen Museen und Galerien mit einem 3G-Nachweis möglich ist. Besuchende müssen also geimpft, genesen oder getestet sein. Bisher war hier ein 2G-Nachweis notwendig.